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Warum ein Minijob für die Grundrente so wichtig sein kann

Schon Mitte 2021 sollen die ersten Bürgerinnen und Bürger erste Zahlungen zur Grundrente erhalten. Da es nicht nötig ist, einen Antrag zu stellen, fiebern viele Senioren diesem Moment entgegen und haben die Hoffnung, dass auch sie dabei sein werden.

Koch und Köchin in der Küche und sie bereiten Essen zu.

Doch ob jemand Grundrente bekommen wird oder nicht, hängt von ganz konkreten Fakten ab. Bevor Sie sich also Gedanken darüber machen, wie hoch der Zuschlag zu Ihrer Rente möglicherweise ausfallen könnte, sollten Sie sich folgende Frage stellen: Finden sich in meinem Rentenkonto 33 Jahre, die als „Grundrentenzeit“ anerkannt werden?

33 Jahre Wartezeit für die Grundrente

Wenn es um die Grundrente geht, geistern zumeist zwei Zahlen durch die Internetforen: 33 und 35 Jahre. Beide Zeitangaben sind korrekt, wenn es um die Frage geht, ob Sie Anspruch auf Grundrente haben werden. Den vollen Zuschlag kann es nur bei der Erfüllung von 35 Jahren geben. Doch auch, wenn Sie die Hürde von 33 Jahren nehmen, kann Ihre Rente aufgestockt werden – dann allerdings in geringerer Höhe.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns ausschließlich mit der Wartezeit – den Grundrentenzeiten. Wenn Sie allgemeine Informationen zur Grundrente suchen, empfehlen wir das Webportal der Deutschen Rentenversicherung.

Was zählt alles zu dieser Grundrentenzeit? Erst einmal die „üblichen Verdächtigen“: Zeiten, in denen Sie als Angestellter gearbeitet haben, Kindererziehungs- und berücksichtungszeiten und Phasen, in denen Sie krank waren. All das bringt Sie näher an die 33 Jahre. Aus unserer Erfahrung spielen bei Altersarmut jedoch ganz andere Etappen im Lebenslauf eine Rolle: Was ist mit Arbeitslosigkeit? Und worauf müssen Sie sich einstellen, wenn Sie lange Jahre so krank waren, dass Sie gar nicht mehr arbeiten konnten und eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben?

Grundrente und arbeitslos – jetzt kommt der Minijob

Jede Form der Arbeitslosigkeit ist schlecht für Ihre Aussichten auf Grundrente. Es ist egal, ob Sie Arbeitslosengelt erhalten haben oder „Hartz IV“. Auch bei Arbeitslosenhilfe wird diese Zeit nicht bei der Anrechnung für die Grundrentenzeit berücksichtigt. Beim Sozialverband beraten wir täglich Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit schwerwiegende finanzielle Nachteile erfahren. Genau dieser Personenkreis wird leider nicht von der Grundrente profitieren. Das ist ein riesiges Problem.

Falls Sie noch nicht im Rentenalter sind, können Sie jedoch vorsorgen. Denn nichts hindert Sie daran, einen Minijob auszuüben. Das geht auch neben dem Arbeitslosengeld. Das Wichtige daran: Wenn Sie jetzt für diesen 450-Euro-Job eigene Rentenbeiträge einzahlen, wird aus der Zeit der Arbeitslosigkeit eine sogenannte „Pflichtversicherungszeit“. Und die wird für die Grundrente genauso behandelt wie ein Job als Angestellter in Vollzeit. Schon bei wenigen Euro, die Sie im Monat mit dem Minijob hinzuverdienen, erhöhen sich so Ihre Chancen, später die Aufstockung zur Grundrente zu bekommen.

Minijob bei EM-Rente: Bringt mir das auch was für die Grundrente?

Auch für Erwerbsminderungsrentner geht diese Gleichung auf. Selbst mit voller EM-Rente dürfen Sie bis zu 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Wenn Sie das rechtzeitig wissen und Ihre Gesundheit es Ihnen erlaubt, trotz Erwerbsminderung ein bisschen zu arbeiten – dann denken Sie bei der Anmeldung zum Minijob bitte daran, eigene Rentenbeiträge abzuführen.

Die Verlockung ist groß, lieber ein paar Euro im Hier und Jetzt mehr in der Tasche zu haben. Aber wenn Sie sich die eigenen Rentenbeiträge beim 450-Euro-Job sparen, fehlt Ihnen diese Zeit vielleicht später für die Grundrente. Und dann verlieren Sie womöglich einen dreistelligen Betrag. Jeden Monat.

Warum das auch bei der Erwerbsminderungsrente so wichtig ist? Nun, wenn Sie eine EM-Rente beziehen, bedeutet das für Ihr Rentenkonto eine sogenannte „Zurechnungszeit“. Und auch wenn wir als Sozialverband keine Ahnung haben, was die Bundesregierung hier geritten hat: Zurechnungszeiten allein werden für die Grundrente nicht anerkannt. Wer also lange Zeit zu krank war, um zu arbeiten, wird im Alter bei der Grundrente zusätzlich bestraft.

Nur wenn Sie schon heute wissen, wie der Hase läuft, können Sie noch etwas ändern. Wenn Sie also eine EM-Rente erhalten und es absehbar ist, dass Sie die 33 Jahre nicht mehr erreichen – dann können Sie neben der Erwerbsminderungsrente einen Minijob anmelden. Schon ein paar Euro im Monat machen so einen großen Unterschied. Und das kann reichen, so dass Sie im Alter möglicherweise einen dreistelligen Betrag von der Deutschen Rentenversicherung als Grundrente erhalten.

Fazit: Mit dem Minijob zur Grundrente

Grundsätzlich ist es ein Skandal, wie knauserig bei den Grundrentenzeiten gerechnet wird. Diese Vorgehensweise verhindert, dass die Menschen von der Grundrente profitieren könnten, die es am dringendsten nötig hätten. Einfluss auf Ihr eigenes Schicksal können Sie tatsächlich nur nehmen, wenn Sie noch nicht in der Altersrente sind. Wer Mitte oder Ende 50 ist und Arbeitslosengeld erhält bzw. eine EM-Rente bezieht – der kann zum jetzigen Zeitpunkt noch handeln und durch einen Minijob die 33 Jahre voll machen.

Alle anderen müssen darauf hoffen, dass die Bundesregierung bei der Grundrente doch noch einmal einlenkt und die Voraussetzungen einfacher gestaltet.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.

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