Die zweite wichtige Voraussetzung: Sie müssen die „rentenrechtlichen Voraussetzungen“ erfüllen, also innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt müssen Sie mindestens fünf Jahre bei der DRV versichert sein.
Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?
Ihre Rente orientiert sich an den bereits erarbeiteten Entgeltpunkten. Diese werden so hochgerechnet, als ob Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet hätten – das gilt allerdings nicht für „Altfälle“. Hinzu kommen obligatorische Abschläge. Diese sorgen dafür, dass im Jahr 2017 gerade einmal 772 Euro im Monat für den durchschnittlichen Erwerbsminderungsrentner rauskamen.
Kein Wunder also, dass ein großer Teil aller Erwerbsminderungsrentner nicht ohne zusätzliches Einkommen über die Runden kommt. Wohl dem, der einen gut verdienenden Ehepartner hat. Wer nicht so glücklich ist, hat zwei Optionen: Da ist zum einen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung – diese stockt die Einnahmen aus der Erwerbsminderungsrente auf Hartz-IV-Niveau auf.
Alternativ darf man auch als Erwerbsminderungsrentner arbeiten, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Wie viel darf ich hinzuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderungsrente können Sie im Kalenderjahr bis zu 17.272,50 Euro durch einen Nebenjob einnehmen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dies ist eine deutliche Steigerung zur vorher gültigen Regelung, nach der Sie lediglich 6300 Euro pro Jahr - bei voller Erwerbsminderung - hinzuverdienen konnten. Informieren Sie in jedem Fall den Rententräger, wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen.
Nebenjob bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Selbstverständlich können Sie auch bei halber Erwerbsminderungsrente einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze – verdienen Sie mehr, wird Ihre Rente anteilig gekürzt. Im Jahr 2023 liegt diese Hinzuverdienstgrenze bei 34.545 Euro.