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Nebenjob bei Erwerbsminderungsrente: Wie viel kann ich hinzuverdienen?

Die meisten Menschen kommen in unsere Sozialberatung, weil sie ernsthaft erkrankt sind. Dadurch fallen viele Betroffene ins Krankengeld, das maximal 78 Wochen gezahlt wird. Wenn das Krankengeld erschöpft ist, stellt sich irgendwann die Frage: Soll ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

--- Aktualisiert am 06.02.2023 ---

Erwerbsminderungsrente – die wichtigsten Infos

Um überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen zwei wesentliche Aspekte erfüllt sein. Erstens muss ein Arzt der Rentenversicherung feststellen, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Welchen Beruf Sie zuvor ausgeübt haben, spielt hier keine Rolle. Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit spiegelt den allgemeinen Arbeitsmarkt. Um es ganz krass zu sagen: Wer noch im Callcenter telefonieren kann, wird keine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Wer aus Sicht des Rententrägers mehr als drei, aber maximal sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei kann es vorkommen, dass trotz Anerkennung dieser teilweisen Erwerbsminderungsrente dennoch die volle Rente ausgezahlt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn keine Teilzeitjobs für das vorliegende Leistungsvermögen existieren.

Die zweite wichtige Voraussetzung: Sie müssen die „rentenrechtlichen Voraussetzungen“ erfüllen, also innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt müssen Sie mindestens fünf Jahre bei der DRV versichert sein.

Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?

Ihre Rente orientiert sich an den bereits erarbeiteten Entgeltpunkten. Diese werden so hochgerechnet, als ob Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet hätten – das gilt allerdings nicht für „Altfälle“. Hinzu kommen obligatorische Abschläge. Diese sorgen dafür, dass im Jahr 2017 gerade einmal 772 Euro im Monat für den durchschnittlichen Erwerbsminderungsrentner rauskamen.

Kein Wunder also, dass ein großer Teil aller Erwerbsminderungsrentner nicht ohne zusätzliches Einkommen über die Runden kommt. Wohl dem, der einen gut verdienenden Ehepartner hat. Wer nicht so glücklich ist, hat zwei Optionen: Da ist zum einen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung – diese stockt die Einnahmen aus der Erwerbsminderungsrente auf Hartz-IV-Niveau auf.

Alternativ darf man auch als Erwerbsminderungsrentner arbeiten, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.

Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Bei voller Erwerbsminderungsrente können Sie im Kalenderjahr bis zu 17.272,50 Euro durch einen Nebenjob einnehmen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dies ist eine deutliche Steigerung zur vorher gültigen Regelung, nach der Sie lediglich 6300 Euro pro Jahr - bei voller Erwerbsminderung - hinzuverdienen konnten. Informieren Sie in jedem Fall den Rententräger, wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen.

Nebenjob bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Selbstverständlich können Sie auch bei halber Erwerbsminderungsrente einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze – verdienen Sie mehr, wird Ihre Rente anteilig gekürzt. Im Jahr 2023 liegt diese Hinzuverdienstgrenze bei 34.545 Euro.