Mit Hinzuverdienst in der Rente Abschlag ausgleichen?
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Wenn Sie mit Abschlägen in die Rente gehen müssen, ist das immer sehr ärgerlich. Denn jeder Monat mit Rentenabschlag kürzt Ihre Bezüge um 0,3 Prozent. Umso schöner wäre es doch, wenn man diese Abschläge dadurch ausgleichen könnte, wenn man auch neben der Rente arbeitet.
Ob Sie überhaupt Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, hängt davon ab, wann genau Sie in die Rente gehen. Wenn Sie bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter warten, gibt's natürlich keine Abschläge. Und selbst wenn Sie den Weg in den Ruhestand über eine vorgezogene Altersrente beschreiten, können Sie mit guter Planung ohne finanzielles Minus aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Das geht entweder mit einer aktuellen Schwerbehinderung oder einer 45-jährigen Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung. Dann geht's ohne Abschlag in die Rente. Allerdings maximal zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wo das bei Ihnen liegt, sehen Sie hier:
In allen anderen Fällen kostet die vorzeitige Rente 0,3 Prozent Abzug. Pro Monat. Dieser Abschlag setzt unmittelbar bei Ihren Rentenpunkten an - also den Punkten, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben. Wie viele das genau sind, können Sie in Ihrer Renteninformation nachlesen. Die bekommen Sie jedes Jahr automatisch mit der Post. Und wie viel ein Rentenpunkt wert ist, erfahren Sie hier.
Der maximale Abschlag liegt aktuell bei 14,4 Prozent. Und den bekommen Sie nur aufgebrummt, wenn Sie mit Jahrgang 1964 (oder jünger) zum 63. Geburtstag in die Rente gehen. Und das ohne Schwerbehinderung. Aber auch ein Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent tut weh. Zumal Sie von ihrer Bruttorente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen.
Weitere allgemeine Infos zu vorgezogenen Altersrente erfahren Sie in diesem Video.
Neben der Rente arbeiten
Zurück zu unserer Ausgangsfrage: Wie bekomme ich diese Abschläge wieder weg? Geht das, indem ich neben der Rente weiterarbeite? Oder mir einen neuen Job suche?
Auch als Rentner können Sie ohne Probleme arbeiten. Versicherungspflichtig. Mittlerweile sogar so viel, wie Sie wollen - ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird. Früher war das nur ab Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Eine andere Sache ist das mit der Steuer. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.
Denn wer als Rentner arbeitet, erwirbt weiterhin Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto. Je mehr Sie verdienen, desto mehr Entgeltpunkte kommen hinzu. Und das sorgt dann mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung für eine höhere Rente. Auch wenn Sie schon in Rente sind.
"Auch als Rentner bekommen Sie neue Entgeltpunkte, wenn Sie weiterarbeiten. Dadurch steigt Ihre Rente weiter an."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Kurzes Zwischenfazit: Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, dürfen Sie also weiterhin arbeiten. Geschieht das versicherungspflichtig, landen weitere Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto. Dadurch wachsen Ihre Rentenansprüche.
Aber - diese neuen Rentenansprüche sorgen NICHT dafür, dass Ihre Abschläge verschwinden. Die Abschläge werden Sie nie wieder los. Auch nicht durch einen Nebenjob zur Rente.
Natürlich lohnt es sich finanziell, als Rentner zu arbeiten. Jedes Jahr im Juli ernten Sie die Zugewinne durch Ihre neuen Beiträge. Ihre Abschläge aus der vorgezogenen Altersrente werden Sie dadurch jedoch nicht los.
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