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Neue Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rente ab 2023

6300 Euro. So hoch war bis zum Beginn der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten. Alles, was darüber lag, sorgte unter dem Strich für eine Kürzung Ihrer Rente. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung plant eine kräftige Anhebung dieser Richtwerte.

Neue Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rente ab 2023

Neben der gesetzlichen Rente hinzuverdienen, ist seit jeher möglich. Und ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie auch keine Angst davor haben, dass Sie - zumindest teilweise - umsonst arbeiten. Denn ab diesem Zeitpunkt werden sowohl Erwerbseinkommen als auch die Rente komplett ausgezahlt. Ohne dass etwas gekürzt wird.

Erhöhte Hinzuverdienstgrenze in der Corona-Krise

Doch das gilt nicht bei vorgezogenen Altersrenten oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bis vor Kurzem durften Sie in diesem Fall lediglich 6300 Euro pro Jahr verdienen. Lag Ihr Einkommen darüber, sorgte das automatisch für eine Rentenkürzung.

Um während der Corona-Pandemie Personalengpässe aufzufangen, hat der Gesetzgeber bereits 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze verabschiedet. Zumindest bei der vorgezogenen Altersrente. So wurden aus 6300 Euro satte 46.060 Euro.

Woher diese Zahl kommt? Hierbei handelt es sich um das 14-fache der "monatlichen Bezugsgröße". Diese wird jedes Jahr festgelegt und spiegelt das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Allerdings nur in den alten Bundesländern.

Zurück auf 6300 Euro soll es nun nicht mehr gehen. Stattdessen soll es ab dem Jahr 2023 gar keine Hinzuverdienstgrenze mehr in der vorgezogenen Altersrente geben. Ab dem Bezug einer Altersrente können Sie also so viel verdienen, wie Sie möchten. Ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Rente kommt.

Deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei EM-Rente

Doch nicht nur in der vorgezogenen Altersrente wird es Veränderungen geben. Auch wenn Sie eine EM-Rente beziehen, können Sie in Zukunft deutlich mehr durch einen Nebenjob hinzuverdienen.

Denn bei voller Erwerbsminderungsrente gilt ab 2023 ein Wert von 3/8 dieser Zahl. Aktuell sind das 17.272,50 Euro. Also ein Vielfaches von der aktuellen Grenze von 6300 Euro. Bei der teilweisen EM-Rente dürfen Sie 2023 doppelt so viel verdienen - also 34.545 Euro.

Achtung: Selbstverständlich müssen Sie bei der Erwerbsminderungsrente immer Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" auf dem Schirm haben. Das bedeutet: Mehr als 15 Stunden in der Woche dürfen Sie dauerhaft nicht arbeiten, ansonsten gefährden Sie Ihre Rentenzahlungen. Die deutlich höheren Grenzwerte werden in der Praxis also nicht für alle Rentnerinnen und Rentner eine entscheidende Rolle spielen.

Fazit

An die großzügigen Werte bei der vorgezogenen Altersrente haben wir uns mittlerweile gewöhnt - deren Verstetigung war zu erwarten. Wirklich neu sind die neuen Hinzuverdienstdeckel für die EM-Rente - insbesondere für die volle Erwerbsminderungsrente.