In dieser aktuellen Übersicht erklären wir, welche Möglichkeiten es für Menschen mit Behinderung gibt, vorzeitig in Rente zu gehen. Wir klären die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen und beantworten die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Rente und Behinderung.
Rente bei Schwerbehinderung
- Rente und Behinderung – für wen gilt das?
- Gibt es ein gesetzliches Mindestalter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
- Muss ich als Mensch mit Behinderung eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren erfüllen?
- Gibt es bei der Rente für Menschen mit Behinderung Abschläge?
- Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?
- Kein Verschlimmerungsantrag kurz vor der Rente!
Rente und Behinderung – für wen gilt das?
Offiziell sprechen wir von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese wurde für all diejenigen eingeführt, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 (GdB) inne haben. Eine wesentliche Voraussetzung für diese besondere Form der vorgezogenen Altersrente ist also der Schwerbehindertenausweis.